MuKEn

Anfangs 2015 haben die Energiedirektoren die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn) 2014 verabschiedet. Diese dient als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen.

Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul mit 18 Unterkapiteln sowie zehn Wahlmodulen. Im Vergleich zu den ersten MuKEn 1992 hat sich die Palette an Bestimmungen und Vorschriften gewaltig ausgeweitet. Nebst den Anforderungen an eine energieeffiziente Gebäudehülle kamen mit den Jahren vermehrt Vorschriften zur Gebäudetechnik und zur Energieerzeugung dazu. Dieser Schritt hin zu einer gesamtheitlichen Betrachtung des Gebäudes wird mit der anstehenden Revision der MuKEn 2014 weiter vertieft. Mit den bevorstehenden MuKEn 2025 wird.

Ersatz von Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer

Nach dem Verbot von neuen Elektroheizungen mit den MuKEn 2008 geht die MuKEn 2014 noch einen Schritt weiter und schreibt vor, dass innert 15 Jahren bestehende zentrale Elektroheizungen und zentrale, ausschliesslich elektrisch betriebene Warmwasserboiler zu ersetzen sind.

Es ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, gut funktionierende Heizsysteme zu ersetzen. Insbesondere in Objekten wie Ferienwohnungen oder in wenig benutzten Räumen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Energieeinsparungen, die erzielt werden können. Wenn die Elektroheizungen verboten werden sollen, dann erst nach deren technischer Lebensdauer.

Auch bei neuen Heizungssystemen ist nicht sichergestellt, dass die versprochenen Energieeinsparungen auch eintreffen. An den HEV werden immer wieder Fälle herangetragen, bei denen aufgrund von Fehlplanungen oder mangelhafter Ausführung die erwartete Effizienz nicht erreicht wird. Zum Einsatz kommen die fix eingebauten Not-Elektroheizstäbe, und niemand merkt, dass die Wärmepumpe zu gewissen Zeiten eigentlich eine verkappte Elektroheizung ist.


Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz

Auch für den Ersatz von Oel- und Gasheizungen werden zusätzliche Auflagen formuliert. Zur „Vereinfachung“ der Umsetzung schlagen die MuKEn hierzu verschiedene Standardlösungen vor. 

Störend an diesen Standardlösungen ist die Tatsache, dass diese keine Rücksicht auf das Gebäude und dessen Bewohnerschaft nehmen. Für eine alleinstehende Witwe macht eine grosse, thermische Solaranlage wenig Sinn, da sie ihrer Lebtage nie so viel warmes Wasser benötigen wird, wie jetzt zur Verfügung stehen würde. Auch die weiteren angebotenen Standardlösungen lassen nur wenig Spielraum für eine individuell angepasste Lösung.

Nebst dem Elektroheizungsverbot wird mit der kleinen Sanierungspflicht zum ersten Mal an der Bestandesgarantie gerüttelt. Was einmal als gut und vernünftig bewilligt worden war, wird auf einmal verboten. Es ist zu befürchten, dass dies erst der Anfang ist und weitreichende Sanierungsverpflichtungen nicht auf sich warten lassen. Dabei wird einseitig auf das Thema Energie fokussiert und Aspekte wie Vermietbarkeit, weitere baurechtliche Auflagen oder Ausnutzung des Grundstückes werden ausgeklammert. Ein Gebäude kann jedoch nur in der Gesamtheit aller Anforderungen erfolgreich am Markt bestehen.

Das Ziel vorgeben, statt den Weg

Im Bemühen dem Bund vorauszueilen und möglichst keine Schlupflöcher offen zu lassen, sind die MuKEn 2014 zu einem sehr umfassenden Regelwerk geworden. Dies behindert gleichzeitig Planer und Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von kreativen und guten Lösungen. Anstelle von mehr Regulierungen sollten die MuKEn hin zu einer Gesamtenergieanforderung geführt werden. Der Weg, wie dieses Ziel erfüllt wird, ist den Fachleuten und Investoren zu überlassen.

Umsetzung der MuKEn in den Kantonen

Bei der MuKEn 2014 handelt es sich um eine Mustervorlage der Energiedirektorenkonferenz. Die Kantone sind gehalten diese MuKEn im eigenen Kanton umzusetzen. Mit Stand September 2023 wenden 22 Kantone die MuKEn an, während vier Kantone noch an der Umsetzung arbeiten, wobei in zwei Kantonen die parlamentarische Phase abgeschlossen ist.

MuKEn 2025 – Gebäude wird zum Energiehub

Nach dem Nein zum CO2-Gesetz stehen die Kantone in der Verantwortung, die Energieeffizienz, den Zubau der Stromerzeugung und die Dekarbonisierung des Gebäudeparks integral voranzutreiben. Das zentrale Element der Gebäudepolitik bleiben die kantonalen Mustervorschriften, welche auf das Jahr 2025 überarbeitet werden.

An ihrer Plenarversammlung vom 25. August 2023 verabschiedete die EnDK die Entwürfe zu überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Die grundsätzliche Stossrichtung der Weiterentwicklung der MuKEn 2014 trägt den Titel «Energiehub Gebäude». Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Gebäude mehr und mehr zur zentralen Einheit des Verbrauchs, der Produktion und der Speicherung von Energie wird. Die Vorgaben zur Wärmeerzeugung und zur Eigenstromerzeugung sind die ersten Teile einer Gesamtrevision der MuKEn 2014. Unter anderem ist auch geplant, die Vorschriften zur Erhöhung der Energieeffizienz zu verschärfen. Diese sollen bis 2025 schrittweise von den neuen Mustervorschriften abgelöst werden. Danach ist es an den Kantonen, die Vorgaben in ihre kantonalen Energiegesetze zu übernehmen.

Der HEV Schweiz wird auch diese Revision der MuKEn 2014 eng begleiten, die einschneidendsten Verschärfungen nötigenfalls bekämpfen und die Kantonalsektionen dabei unterstützen, den Gesetzgebungsprozess in Ihren Kantonen genau zu verfolgen. 

Ratgeber Heizungsersatz
BILD: ZVG

Ratgeber Heizungsersatz

Der Ratgeber vom HEV Schweiz und der Konferenz kantonaler Energiefachstellen führt Sie Schritt für Schritt durch den Entscheidungsprozess beim Heizungsersatz nach MuKEn 2014 und zeigt die möglichen Standardlösungen auf. 

Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz
BILD: ELCO

Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz

Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) welche anfangs 2015 durch die Energiedirektorenkonferenz abgesegnet worden sind, sehen vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10% des Energiebedarfes durch erneuerbare Energie erzeugt werden muss.

Wie ersetze ich meine Elektroheizung?
BILD: ASHKAN NASIRKHANI

Wie ersetze ich meine Elektroheizung?

Elektrizität ist eine hochwertige Energie und sollte nicht verheizt werden. Ein Ratgeber gibt Auskunft wie Elektrodirektheizungen ersetzt werden können.

EnergieSchweiz bietet mit dem Programm «erneuerbar heizen» eine niederschwellige Beratung zum Heizungsersatz an. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist dank der Förderung von Energieschweiz kostenlos.