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Wohnungsabnahme

Der Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

Eine ordnungsgemässe und reibungslose Rückgabe der Mietsache setzt ein Übernahmeprotokoll bei Mietende und eine Mängelliste bei Mietbeginn voraus. Unsere Wohnungsabnahme-Experten sind Ihnen dabei behilflich. Ihre Dienstleistungen umfassen:

  • Prüfung der Mietsache bei Mietantritt und Rückgabe
  • Erstellen des Protokolls 
  • Beratung bezüglich der Aufteilung von Instandstellungskosten und Durchsetzung von Forderungen infolge Mieterschäden

Ihre Vorbereitung

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Kündigung (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Instandstellungsarbeiten und Investitionen vor Einzug (Belege)
  • Übergabeprotokolle, Mängelliste des Mieters
  • Mietzinsdepôt (Beleg)

Honorar

Das Honorar für Wohnungsabnahmenr wird nach Zeitaufwand berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Reisespesen und Barauslagen. Mitglieder erhalten Vorzugskonditionen.

Haftung

Die Wohnungsabnahmeexperten stehen bezüglich ihrer Funktion und Arbeiten in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümerverband. Sie führen sämtliche Arbeiten auf eigene Rechnung aus. Der Verband lehnt daher jede Haftung ab.

Experten für Wohnungsabnahmen

Bild Peter Gloor

Peter Gloor

Hallwylstrasse 9
5000 Aarau
Telefon G. 062 824 25 24

Bild Denise Hausmann

Denise Hausmann

dh Immobilien Treuhand AG
Bahnhofstrasse 5c
Wynenhof
5734 Reinach AG
Telefon G. 062 737 17 37
Fax 062 737 17 30

Bild Theo Kuhn

Theo Kuhn

Unterfeldstrasse 6C
5722 Gränichen
Telefon G. 062 842 29 19
Telefon M. 079 639 06 56

Bild Susanne Marbacher

Susanne Marbacher

Generationenweg 5
5707 Seengen
Telefon G. 062 842 39 07

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den Zügelterminen herrscht ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter und Abnahmeexperten möglichst frühzeitig einen Termin.

1. Termin

2. Vorbereitungen

3. Schlüssel

4. Reinigung

5. Abnutzung

6. Dokumentation

7. Mietkaution

8. Arbeiten nach der Wohnungsabgabe

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.